Förderung
PLENUM bezuschusst Maßnahmen, die zur Erreichung der Projektziele beitragen. Förderfähig sind insbesondere Investitionskosten, Planungs- und Beratungskosten sowie Maßnahmen zur Vermarktung von Produkten.
In Abstimmung mit dem Ministerium Ländlicher Raum (MLR) und der Landesanstalt für Umweltschutz wurden die Förderkriterien definiert. Es ist Aufgabe des PLENUM-Vereins, diese Förderkriterien weiter zu entwickeln und fortzuschreiben.
Grundlage für die Förderrichtlinien sind die Landschaftspflegerichtlinie des Landes und der Bewilligungsbescheid des MLR für das PLENUM-Gebiet Schwäbische Alb.
Einige der Kernaussagen der vorläufigen Förderkriterien sind:
- PLENUM ist ein Naturschutzprojekt. Alle geförderten Maßnahmen müssen deshalb unmittelbar oder mittelbar dem Naturschutz im Projektgebiet Schwäbsiche Alb dienen und zur Erfüllung der PLENUM-Ziele beitragen.
- Das Projektgebiet umfaßt den gesamten Landkreis Reutlingen sowie die Flächen in den Landkreisen Esslingen und Alb-Donau, die im Biosphärengebiet Schwäbsiche Alb liegen. Bei der Förderung haben die Projekte höchste Priorität, die einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Naturschutzziele in den PLENUM-Kerngebieten "Westlicher Albtrauf" und "Mittlere Alb - Lautertal" leisten. Bei Projekten außerhalb der PLENUM-Kerngebiete muss ein Zusammenhang zur Zielerreichung in den Kerngebieten erkennbar sein.
- PLENUM-Projekte können je nach Bedeutung des Projektes für die PLENUM-Ziele Zuschüsse in Höhe von 10 % bis 70 % der tatsächlichen Kosten erhalten.
- Die Projekte sollen wirtschaftlich tragfähig sein, so dass sie sich in der Regel nach drei Jahren Laufzeit wirtschaftlich selber tragen oder die Weiterführung in anderer Weise gesichert ist.
Im Bereich Download liegen Formulare für die Antragstellung bereit.






